Kleidersammlung in Hövelhof

Altkleider gehören nicht in den Müll – denn Altkleider helfen zu helfen. Jeder Deutsche kauft pro Jahr rund 12 kg neue, modische Kleidung. Wollen wir unsere Kleiderschränke nicht ständig erweitern, müssen wir aussortieren. Etwa 1 Million Tonnen Altkleider fallen dabei jährlich an, schätzen Experten. Mit jeder Kleiderspende unterstützen Sie die vielseitigen Aufgaben des Roten Kreuzes und leisten einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz.

Die Kleidersammlung hat beim Roten Kreuz eine lange Tradition. Erstmalig 1964 sammelten wir Kleider für die Opfer der Hochwasserkatastrophe in Hamburg. Heute bedeutet die Kleidersammlung sowohl soziale Hilfe für Obdachlose, Sozialhilfeempfänger und ausländische Mitbürger als auch Schutz für die Umwelt, da synthetische Stoffe laut Abfallgesetz Sondermüll sind und nicht in den Hausmüll gehören.

Hier finden Sie DRK-Kleidercontainer in Hövelhof:

Was wird gesammelt?

In unsere Container gehören ausschließlich tragfähige, nicht vermutzte und trockene Alttextilien, zum Beispiel:

  • Kleidung
  • Schuhe (bitte paarweise gebündelt)
  • Strickwaren
  • Bettwäsche
  • Handtücher
  • sonstige Heimtextilien

Die Kleiderspenden sollten in zugebundenen Säcken oder Tüten verpackt werden, damit sie sauber und trocken bleiben und problemlos weiterverarbeitet werden können. Bitte stellen Sie keine Spenden vor die Container, da die Umgebung nicht vermüllt werden soll, die Kleidung sonst Witterung und Umwelteinflüssen ausgesetzt ist, gestohlen werden kann und wir durchnässte Spenden leider entsorgen müssen. Sind die Container einmal voll, bitten wir darum, die Spende zu einem späteren Zeitpunkt abzugeben oder einen unserer anderen Container zu nutzen. Unsere Container werden etwa wöchentlich geleert.

Was passiert mit der gespendeten Kleidung?

Die besten Stücke bereiten wir auf und bieten sie selbst als Secondhand-Kleidung in unserem DRK-Kleidershop „TragBar“ in Hövelhof an. Dabei stellen wir die Kleidung sozial benachteiligten Hövelhofern kostenfrei zur Verfügung – in der Regel wird sie für alle anderen gegen eine kleine Fairwertgebühr abgegeben.
Den Großteil geben wir als Ortsverein in Kooperation mit dem DRK-Kreisverband Paderborn an die Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel (Brockensammlung) in Bielefeld weiter, die die Kleiderspenden an gepartnerte professionelle Verwertungs- und Recyclingfirmen weiterleiten.

Transparenz ist uns wichtig. Die Erlöse aus den Kleiderspenden fließen direkt in die Rotkreuzarbeit in Hövelhof und unterstützen unsere ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer bei ihren vielfältigen Aufgaben, zum Beispiel:

  • Angebote und soziale Arbeit im Begegnungszentrum
  • Anschaffung von Ausrüstung und Materialien für die Einsatzgruppe und Bereitschaft
  • Senioren-, Jugend- und Inklusionsarbeit
  • und vieles mehr

Was darf NICHT in den Altkleidercontainer?

Bitte beachten Sie, dass in die Container nur Altkleiderspenden gehören – nicht die folgenden beispielhaften Gegenstände:

  • Textilabfälle, also stark verschlissene, zerrissene, beschädigte oder verschmutzte Textilien
  • Nasse oder schimmelnde Textilien/Tüten
  • Matratzen, Polster, Sofapolster, Polsterauflagen etc.
  • Möbel und Möbelteile
  • Bettdecken und Kissen aller Art
  • Dekoartikel wie Vasen, Bilder, Kerzenhalter etc.
  • Spielzeug, Puzzle, Gesellschaftsspiele
  • Koffer, Taschen, Rucksäcke
  • Zeitschriften, Bücher, CDs, DVDs
  • Hausmüll, Gartenabfälle, Glas, Geschirr, Papier, Pappe, Kartons etc.
  • Elektrogeräte aller Art
  • Teppiche, Vorleger, Fußmatten
  • Medizinische oder kontaminierte Abfälle (z. B. Windeln, Inkontinenzmaterial, Verbandsstoffe)
  • usw.

Diese Liste zeigt nur einen Auschnitt dessen, was wir leider bereits in unseren Containern vorfinden mussten. Nur weil die Container eine vermeintlich einfache Möglichkeit sind, nicht mehr gewünschte Sachen loszuwerden, sollte eigentlich jedem klar sein, dass es sich dabei nicht um wiederverwertbare Altkleider handelt. Für uns bedeutet dies unnötigen Aufwand und ggf. werden dadurch auch die übrigen Kleiderspenden im Container kontaminiert und unbenutzbar.

Gesetzliche Neuregelung für Alttextilien seit dem 1. Januar 2025 – Was ändert sich?

Durch die Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gilt seit dem 1. Januar 2025 aufgrund von EU-Vorgaben eine gesetzliche Pflicht zur getrennten Sammlung von Alttextilien. Ziel ist, mehr Textilien wiederzuverwenden oder zu recyceln, statt sie einfach zu verbrennen oder deponieren zu lassen. Durch eine getrennte Sammlung wird sichergestellt, dass die Textilien oder die aus den Materialien gewonnenen Stoffe je nach Faser wertvoll weiterverarbeitet und in den Kreislauf zurückgeführt werden können. Damit wird aktiv zu Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und Umweltschutz beigetragen.

Es gilt: Wiederverwendbare, saubere und trockene Textilien (Kleidung, Bettwäsche, Handtücher etc.) sollen idealerweise über lokale Sammelsysteme wie Altkleidercontainer oder anderweitige Annahmestellen dieser Verwertung zugeführt werden.

ABER: Textilabfälle sind keine Alttextilien! Stark verschlissene, zerrissene, beschädigte oder verschmutzte Textilien gehören auch weiterhin in den Restmüll, sofern es keine getrennte Sammlung für solche Abfälle gibt und NICHT in Altkleidercontainer.

Warum wir darauf hinweisen

Durch die neue Regelung landen leider zunehmend auch ungeeignete und verschmutzte Textilien in unseren Containern. Das erschwert die Sortierung, verursacht unnötige Entsorgungskosten und Entsorgungsaufwand und gefährdet die Wiederverwertung der übrigen Spenden. Bitte unterstützen Sie eine sinnvolle Umsetzung der neuen Regelung, indem Sie nur brauchbare Alttextilien einwerfen.

Ansprechpartner

Kleidersammlung

info@drk-hoevelhof.de

01517 0842091